Probezeit – Alles was Du wissen musst!

Führerschein-Probezeit – Fragen und Antworten!

Hier erfährst Du alles, was Du wissen musst.

Du hast Deinen Führerschein bestanden und hältst ihn nach langen Mühen in den Händen. Die große Freiheit. Endlich bist Du mobil und kommst mit Deinem eigenen Auto von A nach B. Mit der gemeisterten Führerscheinprüfung fängt auch die Probezeit für Dich an.

Du hast bestimmt viele Fragen rund um dieses Thema. Was bedeutet das überhaupt? Was musst Du beachten und was passiert, wenn Du gegen die Regeln verstößt? Im nachfolgenden Text werden wir Dir Deine Fragen beantworten.

Warum gibt es sie eigentlich?

Seit 1986 gibt es in Deutschland die Probezeit. Auslöser dafür war die steigende Anzahl an Verkehrsunfällen mit Fahranfängern.

Für welche Führerscheinklassen gilt die Probezeit?

Die Probezeit gilt für die Führerscheinklassen A (Motorrad), B (Pkw), C (Lkw) und D (Bus).

Für welche Führerscheinklassen gibt es keine Probezeit?

Ausgenommen davon sind die Fahrzeugklassen L (Mofa) und T (forst- und landwirtschaftliche Zugmaschinen).

Dauer

Die Probezeit wird nur einmal festgesetzt. Wenn Du beispielsweise mit 16 den Führerschein der Klasse A1 machst und mit 18 Jahren dann den Führerschein der Klasse B bestehst, gibt es für die Pkw-Fahrerlaubnis keine Probezeit mehr.

Die Probezeit dauert insgesamt zwei Jahre und beginnt ab bestandener Prüfung. Bei schwerwiegenden Verstößen während dieser Zeit, kann diese bis auf vier Jahre verlängert werden.

Was ist während der Probezeit zu beachten?

Während der Probezeit müssen bestimmte Regeln befolgt werden. Die Regelverstöße werden in A-Delikte und B-Delikte unterteilt. Die Anzahl der A- und B-Delikte entscheidet über eine Verlängerung. In schlimmen Fällen kann es sogar dazu kommen, dass Du den Führerschein wieder abgeben musst.

Es gibnt A-Delikte und B-Delikte

Was sind A-Delikte?

Die A-Delikte oder auch sehr schwerwiegenden Verstöße sind wie folgt festgesetzt. Wir nennen hier nur ein paar Beispiele, da die Liste relativ lang ist:

• Unterlassene Hilfeleistung
• Körperverletzung
• Nötigung
• Fahrlässige Tötung
• Fahrerflucht
• Fahren …

  1. … unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss
  2. … ohne Fahrerlaubnis
  3. … ohne Begleitperson bei Begleitetem Fahren mit 17

• Geschwindigkeitsüberschreitung ab 21 km/h
• Missachten einer roten Ampel
• zu geringer Sicherheitsabstand

Was sind B-Delikte?

Für die B-Delikte oder auch schwerwiegenden Verstöße haben wir Dir auch ein paar Beispiele aufgelistet:

• Reifen-Profiltiefe unter 1,6 mm
• Missachten eines Stoppschildes
• Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung
• Behinderung von Polizei, Feuerwehr oder Notarzt
• Mitnahme von Kindern ohne Kindersitz

Wenn Du Dich über alle Verstöße informieren möchtest, informiere Dich in Deiner Fahrschule. Deine Fahrschule findest Du hier.

Welche Folgen haben die Verstöße?

Generell gilt für Dich das gleiche Bußgeld wie für alle anderen Kraftfahrer bei einem Verkehrsvergehen. Du musst aber bei den A- und B-Delikten immer mit mindestens 40 Euro Strafe rechnen. Die genaue Höhe der Bußgelder findest Du im offiziellen Bußgeldkatalog. Hinzu kommt bei Vergehen in der Probezeit mindestens ein Punkt in Flensburg, der innerhalb der Probezeit nicht abgebaut werden kann, wie es ansonsten bei Personen der Fall ist, die nicht mehr in der Probezeit sind.

Das Aufbauseminar und die verkehrspsychologische Beratung

Zusätzlich zu den Bußgeldern und den Punkten, können auch Aufbauseminare und verkehrspsychologische Beratungen angeordnet werden. Dies kann dann passieren, wenn Du einmal ein A-Delikt oder zweimal ein B-Delikt begangen hast. Dieses Aufbauseminar geht meist über neun Stunden und kostet zwischen 250 und 500 Euro.

Wenn Du nun das Aufbauseminar erfolgreich beendet hast und begehst wieder einen Verstoß, musst Du zur verkehrspsychologischen Beratung. Die Beratung geht meist über drei Stunden und kostet ca. 300 Euro.

Wichtig ist: Mach Dir nicht zu viele Gedanken über die Führerschein-Probezeit. Dein Fahrlehrer bildet Dich gut aus und wenn Du Dich auch nach bestandener Prüfung an die Vorschriften hältst, musst Du auch mit keinen Maßnahmen rechnen.

Wir wünschen Dir allzeit Gute Fahrt.

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